Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1

Das Entgelt wird vereinbart gemäß des aktuellen Tarifs. Gem. §19 UstG der Kleinunternehmerregelung erhebe ich keine Mehrwertsteuer und weise diese daher auch nicht aus. Über Erhöhungen ist der/ die Halter*in durch SimsalaBell zu informieren.

§ 2

Versicherungspflicht: Der/ Die Eigentümer*in übergibt bei Vertragsabschluss eine Kopie der bestehenden Hundehaftpflichtversicherung und sichert zu, dass diese nach wie vor besteht und der betreffende Vertrag nicht beendet ist.

Haftungsfreistellungsverpflichtung: Der Eigentümer stellt den/ die Betreuer*in von einer eventuellen Inanspruchnahme, egal aus welchem rechtlichen Gesichtspunkt, frei; so u.a. bei einer Inanspruchnahme aus Tieraufseherhaftung.

Sollte es während der Betreuungszeit zu einem Schaden kommen, der nicht über die eigene oder die Betriebshaftpflichtversicherung von "SimsalaBell", abgedeckt ist, so trägt diesen Schaden allein der Hundehalter. Die Selbstbeteiligung bei der Versicherungen trägt allein der Hundehalter.

§ 3

Haftungsausschluss: Die Haftung des/ der Betreuer*in für leichte und mittlere Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

Zivilrechtliche Schadenhaftung schließt "SimsalaBell“ vertraglich aus.

§ 4

GESUNDHEITSVERPFLICHTUNG

Der Eigentümer bestätigt durch Übergabe der Kopie des aktuellen Impfausweises, wer der zuständige Tierarzt ist und dass sämtliche übliche Impfung ………...

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§ 5

KOSTEN EINER HEILBEHANDLUNG UND PFICHTEN

Der Hund wird während der Betreuungszeit tier- und artgerecht gehalten, versorgt und behandelt. "SimsalaBell" tut dementsprechend ihr möglichstes, alle Hunde immer optimal zu betreuen. Dennoch kann der Hund spontan erkranken oder es während eines Spaziergangs zu einem Unfall, einer Beisserei o.ä. kommen. "SimsalaBell" behält sich vor, sofort einen Tierarzt aufzusuchen, sollte dies für nötig gehalten werden. Die Kosten für die Tierarztrechnung hat der/ die Hundehalter*in zu zahlen. Sollte der Hund während der Betreuungszeit verletzt werden oder sogar versterben, so übernimmt "SimslaBell“ hierfür keine Haftung.

§ 6

Der/ Die Hundehalter*in ist sich bei Abgabe des Hundes darüber im Klaren, dass die Hunde bei "SimsalaBell" im Hunderudel und nach anfänglicher Eingewöhnung ohne Leine laufen. Es besteht daher immer ein Restrisiko, dass der Hund wegläuft. "SimsalaBell" wird ihr möglichstes tun, den Hund wiederzufinden und verpflichtet sich, sofort den Hundehalter zu informieren. Dennoch übernimmt "SimsalaBell" keinerlei Haftung, sollte ein Hund abhanden kommen oder einen Unfall haben. 

§ 7

Der Hundehalter versichert, dass der Hund vor Abholung durch ""SimsalaBell" nicht gefressen hat, denn es kann ansonsten während des Spaziergangs zu einer Magendrehung kommen, die für den Hund tödlich enden kann. Gerne übernimmt "SimsalaBell" die Fütterung, wenn der Hund wieder zu Hause abgeliefert wird.

§ 8

"SimsalaBell" behält sich das Recht vor, einen Hund auszuschliessen, wenn dieser krank oder läufg ist.

§ 9

Für die Planung der Gruppen ist es wichtig, dass "SimsalaBell" eine gewisse Planungssicherheit hat. Feststehende Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Spätere Absagen werden zu 50 % in Rechnung gestellt. Keine Absagen werden in Rechnung gestellt wie ein üblicher Gassigang.

§ 10

Fotos vom Hund, die z.B. während der Spaziergänge entstehen, dürfen für mediale und Werbe-Zwecke, wie z.B. die Homepage verwendet werden.

§ 11

SALVATORISCHE KLAUSEL

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig diesen einzuhalten.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Der Betreuungsvertrag ist von beiden Parteien unter Einhaltung einer Frist von

einem Monat jeweils zum Monatsende kündbar. Unbeschadet davon bleibt das

Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund

für "SimsalaBell" liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde über den Hund

unzutreffende Angaben macht.